Kinderbetreuung, Schule, Haushalt und steigende Lebenshaltungskosten: Familien haben im Alltag zahlreiche finanzielle Belastungen. Das Steuerrecht sieht deshalb verschiedene Entlastungen vor. Einige werden automatisch berücksichtigt, andere müssen gezielt in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Wer die wichtigsten Regelungen kennt und Belege richtig aufbewahrt, kann seine Steuerbelastung häufig spürbar reduzieren.
1. Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen
Eine der wichtigsten Verbesserungen für Familien gilt seit 2025: 80 Prozent der begünstigten Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben abgezogen werden – maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Zuvor waren lediglich zwei Drittel der Kosten bis maximal 4.000 Euro abziehbar.
Die Regelung gilt grundsätzlich für Kinder, die zum eigenen Haushalt gehören und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder mit einer Behinderung gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.
Berücksichtigt werden können beispielsweise Aufwendungen für Kindergarten, Kita, Tagesmutter oder andere Betreuungsleistungen. Nicht begünstigt sind dagegen beispielsweise Kosten für Unterricht, besondere Fähigkeiten, Sport- oder andere Freizeitaktivitäten.
Wichtig: Für den Sonderausgabenabzug müssen die gesetzlichen Nachweisanforderungen erfüllt sein. Insbesondere sollten Eltern Rechnungen beziehungsweise Verträge aufbewahren und die Betreuungskosten unbar bezahlen.
2. Kindergeld und Kinderfreibetrag: Was ist günstiger?
2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Gleichzeitig wurden auch die steuerlichen Freibeträge für Kinder angehoben. Der Kinderfreibetrag einschließlich des Freibetrags für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung beträgt 2026 insgesamt 9.756 Euro pro Kind bei zusammenveranlagten Eltern beziehungsweise 4.878 Euro je Elternteil.
Eltern müssen dabei nicht selbst entscheiden, ob Kindergeld oder Freibeträge vorteilhafter sind. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führt das Finanzamt automatisch die sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird geprüft, ob die steuerliche Wirkung der Freibeträge höher ist als der Anspruch auf Kindergeld.
Gerade bei höheren Einkommen können die Freibeträge zu einer zusätzlichen steuerlichen Entlastung führen.
3. Alleinerziehende besonders entlasten
Alleinerziehende können zusätzlich vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende profitieren. Dieser beträgt derzeit 4.260 Euro pro Jahr für das erste Kind und erhöht sich für jedes weitere Kind um jeweils 240 Euro.
Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens ein Kind zum Haushalt gehört, für das Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht. Zudem dürfen grundsätzlich keine schädlichen Haushaltsgemeinschaften mit anderen volljährigen Personen bestehen; hierbei gibt es allerdings Ausnahmen und Besonderheiten.
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann der Entlastungsbetrag bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug über die Steuerklasse II berücksichtigt werden.
4. Steuerklassen bei Ehepaaren überprüfen
Sind beide Ehepartner berufstätig, lohnt sich auch ein Blick auf die Steuerklassen. Ehepaare können unter den derzeit geltenden Voraussetzungen neben IV/IV auch die Kombination III/V oder IV/IV mit Faktor wählen.
Das Faktorverfahren kann insbesondere bei unterschiedlich hohen Einkommen interessant sein. Dabei wird die voraussichtliche Wirkung des Splittingverfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Wichtig ist allerdings: Die Wahl der Steuerklasse verändert grundsätzlich nicht die endgültige tarifliche Jahressteuer eines gemeinsam veranlagten Ehepaares. Sie beeinflusst in erster Linie, wie viel Lohnsteuer bereits während des Jahres einbehalten wird. Eine ungünstige Kombination kann deshalb beispielsweise zu höheren Erstattungen oder Nachzahlungen führen.
Auch Auswirkungen auf bestimmte Lohnersatzleistungen sollten bei der Steuerklassenwahl berücksichtigt werden.
5. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker nicht vergessen
Familien können außerdem von Steuerermäßigungen für Arbeiten im eigenen Haushalt profitieren. Dazu können beispielsweise bestimmte Kosten für Reinigungskräfte, Gartenarbeiten oder andere haushaltsnahe Dienstleistungen gehören. Auch Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Anders als bei Werbungskosten oder Sonderausgaben wird hier ein Teil der begünstigten Aufwendungen direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen.
Deshalb lohnt es sich, entsprechende Rechnungen konsequent aufzubewahren. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist grundsätzlich eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers – Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt.
6. Auch Ausbildung und volljährige Kinder im Blick behalten
Mit dem 18. Geburtstag enden steuerliche Vorteile für Eltern nicht automatisch. Befindet sich das Kind beispielsweise in einer Berufsausbildung oder im Studium, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf Kindergeld und die Freibeträge für Kinder bestehen.
Besondere Regelungen können außerdem greifen, wenn ein volljähriges Kind für seine Berufsausbildung auswärtig untergebracht ist. In solchen Fällen kann zusätzlich ein Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs bei Berufsausbildung in Betracht kommen.
Gerade bei älteren Kindern lohnt es sich daher, Veränderungen wie Ausbildungsbeginn, Studium, Auslandsaufenthalt oder den Auszug aus dem Elternhaus steuerlich prüfen zu lassen.
Kleine Ausgaben können sich summieren
Viele steuerliche Vorteile für Familien entstehen nicht durch eine einzelne große Position. Oft sind es mehrere Aufwendungen und Freibeträge, die zusammen einen spürbaren Unterschied machen.
Unser Tipp: Sammeln Sie bereits während des Jahres Rechnungen und Zahlungsnachweise für Kinderbetreuung, Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen. Prüfen Sie außerdem bei Veränderungen der familiären Situation – beispielsweise Geburt eines Kindes, Heirat, Trennung, Ausbildungsbeginn oder Auszug eines Kindes –, welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben.
Eine individuelle Prüfung kann sich lohnen, denn welche Entlastungen tatsächlich genutzt werden können, hängt immer von der persönlichen und finanziellen Situation der Familie ab.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die für Ihre Familie relevanten steuerlichen Vergünstigungen zu erkennen und im Rahmen Ihrer Steuererklärung vollständig auszuschöpfen.




